Aufgaben des Personalrats

A U F G A B E N

Was ist der Örtliche Personalrat?

Im ÖPR sitzen gewählte Vertreter der verbeamteten Lehrer und der Angestellten.

Der Personalrat ist Anwalt der Beschäftigten.

Er kümmert sich um alle Belange der Bediensteten.

Der Personalrat betreibt keine Personalpolitik, das macht das Schulamt und die Regierung.

Der Personalrat ist der "Betriebsrat" im Schulamtsbereich.

 

Was macht der Personalrat?

Der ÖPR hält regelmäßig Sitzungen ab.

Die Besprechungen, Inhalte und die Ergebnisse sind vertraulich, wenn es um Probleme von bediensteten Personen geht.

Daher betreibt der ÖPR auch keine Pressearbeit und macht auch keine Werbung.

Es besteht auch Schweigepflicht gegenüber dem Dienstherrn. Berührungsängste braucht man deshalb nicht zu haben.

In der Personalversammlung wird über die Arbeit des ÖPR berichtet.

 

Weitere Informationen finden Sie im Bayerischen Personalvertretungsgesetz.

 

Für den Bereich "Personalrat" trägt der Personalrat die alleinige presserechtliche Verantwortung.


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