Die Geschichte des Schulamts Dingolfing-Landau |
Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Art. 7 Abs. 1 und in der Verfassung des Freistaates Bayern in Art. 140 (1) wird das gesamte Schulwesen unter die Aufsicht des Staates gestellt. 1918 wurde in Bayern die geistliche Schulaufsicht über die Volksschulen entsprechend den Forderungen der Lehrerschaft (seit 1848) durch die Fachaufsicht ersetzt. Die bis dahin feste Verbindung zwischen dem Volksschuldienst und dem niederen Kirchendienst entfiel, und mit dem Volksschullehrergesetz von 1919 wurden die Volksschullehrer Beamte des Staates. Seit dieser Zeit gibt es in jedem Landkreis das Staatliche Schulamt als bürger- und schulnahe Schulaufsichtsbehörde mit Sitz am Ort der Behörde. Die Leitung des Staatlichen Schulamts wird gemeinsam von einem Schulrat als fachlichem Leiter (fachkompetent für Pädagogik) und dem Landrat/Oberbürgermeister als rechtlichem Leiter (Recht) wahrgenommen. Das Staatliche Schulamt ist demnach eine staatliche Dualbehörde ("Kollegialbehörde"), deren Zuständigkeitsbereich in getrennten und gemeinsamen Aufgaben genau festgelegt ist. |
Die Schulräte (staatliche Schulaufsicht) in den Landkreisen Dingolfing und Landau |
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Stellvertretender
Distriktsschulinspektor |
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Dingolfing |
Landau |
1920 - 1922 Franz Xaver Breitenstein |
1920 - 1922 Joseph Danner |
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Die Schulräte (staatliche Schulaufsicht) in den Landkreisen Dingolfing und Landau |
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Bezirksschulräte |
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Dingolfing |
Landau |
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Die
Schulräte (staatliche Schulaufsicht) im Landkreis |
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SchAD Helmut Gruber, SchR
Heinrich Merz, VA Irmgard Heinz, SchAD Erwin Jäschke, |
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