Stichwort: Hausaufgaben

 

Hausaufgaben gehören zu den Pflichten der Schüler:

In der Fortbildungsveranstaltung zu Hausaufgaben am 5.12.2005 wurde auch die – manchmal notwendige – Unterstützung der Erziehungsberechtigten bei Hausaufgaben diskutiert.

Die amtlichen Bestimmungen zu den Hausaufgaben finden wir im Art. 52, Abs. 1 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) und
spezifiziert für die Volksschulen im § 17 der Volksschulordnung (VSO).

§ 73 (1) VSO: „Die Erledigung von Hausaufgaben durch die Schüler ist Pflicht.“
Daraus leitet sich ab, dass auch die Erziehungsberechtigten in die Pflicht genommen werden können.

Art. 76 BayEUG: „Die Erziehungsberechtigten sind ferner verpflichtet, um die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schüler besorgt zu sein und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.“

 

Ergebnisse der AG Hausaufgaben zum Download: